Unsere AGB´s

Unsere AGB´s sind Bestandteil des Mietvertrages. Lesen Sie sich diese bitte gewissenhaft durch, und lassen Sie sich diese bei Bedarf bei Abschluss eines Mietvertrages aushändigen.


1. Mietobjekt

Der Vermieter vermietet an den Mieter das im Mietvertrag näher bezeichnete Fahrzeug nebst Zubehör.

2. Vertragsabschluss

Ein Mietvertrag kommt erst zustande wenn der Vermieter (PM Caravan) diesen angenommen und schriftlich bestätigt hat.
Um ein Fahrzeug zu mieten muss der Mieter mindestens 21 Jahre alt und seit mindestens 2 Jahren im Besitz eines gültigen Führerscheins (Klasse 3) sein.

3. Fälligkeiten / Mietgebühren
Bei Vertragsabschluss erheben wir eine Anzahlung von 20 % der Mietsumme. Die Zahlung der Restsumme ist spätestens zum Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe fällig, kann jedoch auch als Überweisung vorab erfolgen.

Der Vermieter erhebt eine Kaution von 1000,- € die bei Übergabe des Fahrzeuges in Bar zu hinterlegen ist. Diese wird dem Mieter nach ordnungsgemäßer Rückgabe und nach Feststellung der Schadensfreiheit wieder ausgezahlt.

4. Leistungen des Vermieters
Wir bieten Ihnen ein technisch einwandfreies Fahrzeug (regelmäßige Wartungen, TÜV, AU) dass mit einer Haftpflicht- sowie einer Vollkaskoversicherung (1.000,00 Euro (VK) und Teilkasko mit 160,00 Euro Selbstkostenbeteiligung) des Mieters ausgestattet ist. Alle Wartungsarbeiten und anfallende Verschleißreparaturen werden regelmäßig durchgeführt. Somit haben Sie die Sicherheit eines Fahrzeuges, welches stets auf dem höchsten technischen Stand ist.


5. Übergabe und Übernahme des Fahrzeugs
Der Vermieter übergibt zum vereinbarten Termin das bestellte Fahrzeug an den Mieter. Mit der Übernahme erkennt der Mieter an, dass sich das Fahrzeug in einem ordnungsgemäßen, funktionstüchtigen, verkehrssicheren und fahrbereiten Zustand befindet und keine Mängel aufweist.
Etwaig vorhandene Mängel werden in einem Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten und von beiden Vertragsparteien quittiert

6. Reparaturen
Wartungskosten und normale Verschleißreparaturen gehen zu Lasten des Vermieters. Reparaturen über 50,00 Euro müssen vom Vermieter genehmigt werden. Reifen- und Frostschäden gehen zu Lasten des Mieters, ebenso solche Schäden, die auf unsachgemäße oder nicht pfleglicher Handhabung des Fahrzeugs zurückzuführen sind. Sind Sie einmal in einen Unfall verwickelt, ist dieser generell durch die zuständige Polizei aufnehmen zu lassen und dem Vermieter unverzüglich zu melden.

7. Umwelt

Der Mieter ist verpflichtet alle anfallenden Abfälle, insbesondere Abwasser sowie der Inhalt der Chemietoilette, an den vom Gesetzgeber vorgegebenen Stellen zu entsorgen.

8. Nutzung
Der Mieter darf das Fahrzeug zum eigentlichen, dem Fahrzeug entsprechenden Zweck benutzen. Ausgeschlossen ist der gebrauch zu folgenden Zwecken:

- Verleih und Vermietung

- Ausfuhr in untersagte Länder

- Beteiligung an Motorsport- und Festivalevents

- Begehung von Straftaten sowie Zolldelikten

- Beförderung von giftigen, radioaktiven, explosiven und leichtentzündlichen Stoffen


9. Haftung
Der Vermieter haftet für Schäden am Mieter und berechtigter Insassen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung, soweit zulässig, ist hierbei auf die Höhe des vereinbarten Mietzinses beschränkt.

Der Mieter haftet für alle Schäden die dem Vermieter durch Ihn entstehen und nicht durch eine Versicherung abgedeckt werden. Sollten dem Vermieter durch die Nichtbeachtung von Beschränkungen der Durchfahrtshöhe / breite, Geschwindigkeit, Achs- und Gesamtgewicht sowie Länge Kosten entstehen, sind diese in vollem Umfang vom Mieter zu tragen. Der Mieter haftet darüber hinaus für alle Unfallschäden / Beschädigungen in voller Höhe, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Des Weiteren haftet der Mieter für Schäden, Folgeschäden sowie Mietausfällen in voller Höhe, wenn das Fahrzeug und/oder Mietgegenstände beschlagnahmt worden sind. Kosten für eine eventuelle Rückführung bzw. Wiederbeschaffung des Fahrzeuges und / oder anderer Mietgegenstände trägt in vollem Umfang der Mieter.


10. Rücktritt vom Vertrag
Der Mieter verpflichtet sich bei Vertragsabschluss das Fahrzeug und/oder weitere Mietgegenstände zum vereinbarten Termin, zur vereinbarten Dauer sowie zum vereinbarten Mietzins zu übernehmen. Der Vermieter hat auch dann Anspruch auf den Mietzins, wenn der Mieter die Mietsache aus in seiner Person liegenden Gründen (auch Krankheit) nicht zu den im Vertrag vereinbarten Konditionen und Dauer übernehmen will oder kann. Sollte der Mieter dem Vermieter rechtzeitig die Hinderungsgründe und den Rücktritt vom Mietvertrag mitteilen, so wird der Vermieter versuchen, das Fahrzeug anderweitig zu vermieten. Dem Vermieter steht es jedoch frei, eventuell anfallende Kosten bzw. höhere Aufwände dem Mieter per Nachweis geltend zu machen.
Der Vermieter hat ausdrücklich auf den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie den Erwerb eines Schutzbriefes hingewiesen.

11. Rückgabe des Fahrzeugs / der Mietsache

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vereinbarten Termin an den Vermieter zu übergeben. Bei Nichteinhaltung ist der Mieter verpflichtet, für jeden angefangen Tag den doppelten Tagessatz sowie anfallende Mietausfälle zu zahlen. Die Mietsache (Fahrzeug und Zubehör) sind dem Vermieter in einem sauberen und einwandfreien Zustand zurückzugeben. Sollte der Mieter dieser Verpflichtung nicht nachkommen, ist der Vermieter ohne Nachfristsetzung berechtigt, diese zu Lasten des Mieters zu reinigen. Im Falle der Fahrzeuginnenreinigung erhebt der Vermieter eine Reinigungspauschale von 100,- €. Sollte der Vermieter die Chemietoilette reinigen / entsorgen müssen, so erhebt dieser eine Reinigungsgebühr von pauschal 80,- €. Bei Rückgabe des Fahrzeuges fertigen beide Vertragsparteien ein Abnahmeprotokoll an. Dieses ist von beiden gegenzuzeichnen. Nach Rückgabe erfolgt unabhängig davon eine technisch- und optische Prüfung des Fahrzeugs. Besondere Aufwände wie Reparaturen etc. kann der Vermieter mit der Kaution verrechnen.

 
12. Gerichtsstand

Potsdam - Mittelmark

13. Schlußklausel

Sollten einzelne Bestimmungen oder Klauseln aus diesem Vertrag ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so behält dieser Vertrag trotzdem seine gültigkeit. Durch seine Unterschrift bestätigt der Mieter, dass er diese Geschäftsbestimmungen gelesen und verstanden hat.

Stand: 01.2015

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